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Bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige oder nicht? Eine Frage, die mit ungeheurem politischen Druck beantwortet werden will und die für Rechtsanwälte/Steuerberater wie Steuerpflichtige gleichermaßen interessant ist.
In der Regel ist es sinnvoll, einen Steuerberater mit der Einlegung des Einspruchs gegen einen falschen Steuerbescheid zu beauftragen. Dem steuerlichen Laien können ansonsten entscheidende Fehler unterlaufen.
Rechtsanwälte und Steuerberater bestätigen die ungebremste Flut der Selbstanzeigen.
Im Steuerrecht - und speziell bei der Erbschaftsteuer - gibt es eine grundlegende Theorie, die Fußstapfentheorie. Danach tritt der Erbe in die Fußstapfen des Verstorbenen und übernimmt auch alle bereits entstandenen Steuern.
Mit einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann mit Hilfe des erfahrenen Rechtsanwalts/Fachanwalts für Steuerrecht Straffreiheit im Hinblick auf bislang nicht versteuerte Einkünfte (oder Schenkungen, Erbschaften oder Umsätze) erzielt werden.