Steuerhinterziehung | Fachanwalt für Steuerrecht in Bonn
Steuerhinterziehung: Hintergrundwissen zum Steuerstrafrecht
Als Steuerhinterziehung gelten Fälle, durch die
-
den zuständigen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, oder
die Finanzbehörde pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen wird.
Durch die Tat muss vorsätzlich eine Steuerverkürzung oder eine ungerechtfertigte Vorteilserlangung eingetreten sein.
Der Bereich der Steuerhinterziehung wird von der Besonderheit geprägt, dass Steuerrecht und Strafrecht hier gebündelt zur Anwendung kommen.
In den vergangenen zwei Jahren ist insbesondere durch die Daten-Cd`s Schweizer Banken sowie der gestiegenen Aufmerksamkeit für Liechtensteiner Stiftungen das Thema Steuerhinterziehung-Steuerstrafrecht wieder sehr aktuell geworden.
Der Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht als Ansprechpartner
Die rechtlichen Hintergründe der Steuerhinterziehung sind komplex. Neben fundierten Kenntnissen des Steuerrechts ist parallel die Kompetenz des strafrechtlich versierten Rechtsanwalts gefragt. Hier werden die in unserer Kanzlei vorhandenen Vorteile der Kombination von Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht besonders deutlich.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Steuerhinterziehung und zeigen die Möglichkeiten sowie Risiken Ihrer Situation auf. Wir vertreten Sie ferner in in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens.
