Für Neuverträge, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, beträgt der Garantiezins nur noch 1,75 %. Erfolgt der Abschluss noch in 2011, werden immerhin 2,25 % garantiert.
Ein weiterer Aspekt, der aus der Sicht des Steuerberaters für einen Vertragsabschluss in 2011 spricht, hängt mit der Besteuerung in der Auszahlungsphase zusammen. Bei Verträgen, die seit 2005 abgeschlossen werden, ist als steuerpflichtiger Ertrag der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den entrichteten Beiträgen zu ermitteln. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig. Wird der Vertrag erst in 2012 abgeschlossen, erhöht sich die Altersgrenze auf 62 Jahre.