Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Umwandlung | Umwandlungsteuer

Über die zivilrechtlichen Regelungen des Umwandlungsgesetzes wird es Unternehmen ermöglicht, die bisherige Rechtsform zu ändern. Die Gründe hierfür können sein:

  • Haftung
  • Internationalisierung
  • Kapitalbeschaffung
  • Außendarstellung
  • Aufbau oder Änderung einer Konzernstruktur

Daneben spielt die potenzielle Senkung der Steuerlast häufig eine große Rolle. Der steuerliche Gestaltungsspielraum von Umwandlungsvorgängen muss im Vorfeld definitiv in die Überlegungen des Unternehmens mit einbezogen werden.

Um Umwandlungsvorgänge hinsichtlich aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu erfassen, ist die Beratung durch den Steuerberater/Rechtsanwalt unerlässlich. 

Wir stellen in diesen Fällen eine Vergleichsberechnung der Steuerlasten der unterschiedlichen Rechtsformen für unsere Mandanten auf. Nur so wird der Unternehmer in die Lage versetzt, die richtige Entscheidung zu treffen.

Als Steuerberater sind wir ferner Spezialisten für die rechtssichere Umsetzung des Umwandlungsteuergesetz, welches für viele Konstellationen die Steuerneutralität des Umwandlungsvorgangs ermöglicht. Um diese Steuervorteile auszunutzen, bedarf es einer Reihe von Planungsmaßnahmen im Vorfeld. Insbesondere muss auf eine aus steuerlichen Aspekten konforme Erstellung der Gesellschaftsverträge geachtet werden.