Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Steuerberater in Bonn bei Umwandlungen: Vermeidung der rückwirkenden Besteuerung

Als Rechtsanwalt und Steuerberater begleiten wir in Fällen die Umwandlung aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in eine GmbH. Denn Kapitalgesellschaften haben gegenüber Einzelunternehmen in der Regel zwei Vorteile:

1.    Sie werden - solange keine Ausschüttung vorgenommen wird - niedriger besteuert.

2.    Die Haftung ist per Gesetz auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass zahlreiche Einzelunternehmer ihren Betrieb in eine Kapitalgesellschaft „umwandeln“. Aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ist dies ein relativ komplexer Vorgang, bei dem Sie uns stets konsultieren sollten. Denn schon ein kleiner Fehler kann sehr teuer werden.

Grundsätzlich erfolgt die Umwandlung nämlich per Gesetz unter Aufdeckung aller stillen Reserven im Unternehmen (das ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert aller Wirtschaftsgüter und demjenigen Wert, der in den Büchern steht). Nur durch einen Antrag kann auf die Besteuerung verzichtet werden. Dieser bringt allerdings Nachteile mit sich: Sie dürfen anschließend sieben Jahre lang weder Ihre Anteile an der GmbH verkaufen noch das Unternehmen anderweitig umwandeln (z.B. in eine AG oder eine SE). Sollten Sie diese Sperrfrist verletzen, kommt es zu einer (ggf. anteiligen) rückwirkenden Versteuerung.

Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat jedoch darauf hingewiesen, dass unter ganz bestimmten Voraussetzungen und nur unter Stellung eines bestimmten Antrags auch eine nachfolgende Umwandlung „steuerneutral“ erfolgen kann. Hintergrund ist eine Billigkeitsregelung des Finanzamts. Wie genau dieser Antrag auszusehen hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, kann der aktuellen Verfügung nebst zugehörigen Beispielen entnommen werden.