Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Einspruch | Klage | Revision

Das deutsche Steuerrecht ist bekanntermaßen komplex und birgt damit die Gefahr falscher Rechtsanwendung durch das Finanzamt. Statistisch gesehen ist jeder dritte Steuerbescheid falsch. Dies hat zur Konsequenz, dass der Steuerpflichtige einen Steuerberater braucht, der diese Fehler nicht nur erkennt sondern auch die Rechte des Mandanten gegen den Steuerberscheid durchsetzt. Hierfür stehen die Rechtsbehelfe

  • Einspruch gegen einen Steuerbescheid
  • Klage gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung
  • Revision gegen ein ablehnendes Klageurteil

zu Verfügung.

Für den Steuerpflichtigen ist wichtig, dass ein Einspruch nicht von der Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung des festgesetzten Betrages befreit. In diesem Fall wird der Steuerberater durch einen begründeten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Zahlung vorläufig vermeiden können.

Entspricht das Finanzamt dem Einspruch nicht im Sinne des Steuerpflichtigen, wird der Steuerberater die Möglichkeit der Klage vor dem Finanzgericht prüfen. Hierzu steht ein Frist von einem Monat zur Verfügung.

Führt im weiteren auch die Klage nicht zum Erfolg für den Mandanten, bleibt in letzter Instanz nur noch die Revision gegen das Urteil zum Bundesfinanzhof (BFH). Diese Revision muss ausdrücklich durch das Finanzgericht zugelassen werden, andernfalls eine Nichzulassungsbeschwerde vorgeschaltet werden muss. Zulässig ist eine Revision nur, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
  • die Fortbildung des Rechts oder
  • die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert,
  • oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann. 

Insgesamt ist eine Revision in allen Bereichen sehr von Formalien geprägt, so dass die Bearbeitung nur durch den erfahrenen Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht durchgeführt werden sollte.