Grundlagen
Im Rahmen einer Betriebsprüfung greift das Finanzamt auf bereits in der Vergangenheit veranlagte Jahre zurück und unterzieht die Bilanz/Gewinnermittlung sowie die Steuererklärungen einer eingehenden Kontrolle. Eine Sonderform stellt die Umsatzsteuer-Sonderprüfung dar.
Geprüft werden können alle Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Dazu zählen natürliche Personen genauso wie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Gegenstand der Prüfung durch das Finanzamt sind die jeweiligen Einkünfte des Steuerpflichtigen und weitergehende steuerliche Verhältnisse. In den meisten Fällen umfasst der Prüfungszeitraum drei Jahre.
Aufgabe des Steuerberaters in der Betriebsprüfung
Der Mandant sieht sich häufig einer gegenteiligen Rechtsauffassung des Finanzamts gegenüber. Dabei geht es vielfach um sogenannte Prüfungsschwerpunkte wie
Umso wichtiger ist es, dass der Steuerberater die Betriebsprüfung rechtssicher im Sinne des Steuerpflichtigen begleitet und die Interessen des Mandanten durchsetzt.
Kann eine Lösung nicht im Verlauf der Betriebsprüfung herbeigeführt werden - hierzu zählt unter anderem die Möglichkeit der tatsächlichen Verständigung - erstreiten wir die berechtigten Ansprüche durch Einspruch bzw. Klage gegen die nach der Prüfung ergehenden Steuerbescheide.