Wir beraten als Steuerberater und Rechtsanwalt in Bonn umfassend auf dem Gebiet des Erbrechts.
Dabei haben wir aufgrund unserer parallelen steuerrechtlichen Ausrichtung zum einen die lebzeitige Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen unter steueroptimierten Aspekten im Auge.
Daneben beraten wir selbstverständlich auch unter reinen erbrechtlichen Erwägungen zu den Themen
In allen Punkten vertreten wir die Auffassung, dass eine rechtzeitige Beratung in den meisten Fällen gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden hilft. Kommt es dennoch zu Rechtsstreitigkeiten, vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in diesen Verfahren.
In Kombination mit dem Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuerrecht spielt insbesondere bei größeren Immobilienvermögen zunehmend die Familiengesellschaft/Familienpool eine wichtige Rolle zur Gestaltung des Nachlasses. Insbesondere die Planung der vorweggenommenen Erbfolge für Privatvermögen und Unternehmen unter Beibehaltung von Verfügungsmacht und Mitspracherechten (Generationenwechsel) sowie die potentielle Erbteilsminderung unliebsamer gesetzlicher Erben (Pflichtteilsberechtigter) lassen sich auf diesem Weg lösen.