Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Testamentsvollstreckung durch Steuerberater/Rechtsanwälte

Steuerberater und Rechtsanwälte können als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung setzt der Erblasser eine fachkundige Person ein, um seine Wünsche hinsichtlich des Nachlasses auch tatsächlich im Sinne seines Testaments durchgeführt zu wissen.So wird insbesondere Streit zwischen den Erben vermeiden. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, das der Nachlass zusammengehalten wird, was speziell in den Fällen von Unternehmen meist erstrebenswert ist. Nicht zuletzt dient die Testamentsvollstreckung häufig dem Schutz minderjähriger Erben.

 

Konkretisiert der Erblasser seine Vorstellung hinsichtlich der Art der Vollstreckung nicht, handelt es sich um eine sogenannte Abwicklungsvollstreckung. In diesen Fällen ist der Nachlass nach den Anordnungen im Testament zu verteilen, angeordnete Vermächtnisse zu erfüllen und sonstige Willenserklärungen sind umzusetzen.

 

Im Rahmen einer sogenannten Dauervollstreckung wird der Nachlass für einen gewissen Zeitraum verwaltet.

 

Wir stehen Ihnen in Bonn bei der Planung der Testamentsvollstreckung im Rahmen Ihres Testaments genauso zur Verfügung wie als späterer Testamentsvollstrecker.

 

Der Steuerberater/Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker muss selbstverständlich für seine Arbeit im Sinne des Erblassers vergütet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben der regelmäßig sehr umfangreichen Tätigkeit auch ein hohes Haftungsrisiko besteht. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist gesetzlich nicht geregelt.Beziffert der Erblasser die Vergütung des Testamentsvollstreckers nicht, so richtet sich diese im Regelfall nach den Vorschlägen des Deutsche Notarvereins. Dieser schlägt die Vergütung (netto) in Abhängigkeit von dem Nachlasswert vor. Dies sieht beispielsweise wie folgt aus::

  • 4,0 % des Nachlasses bis 250.000,00 €
  • 3,0 % des Nachlasses bis 500.000,00 €
  • 2,5 % des Nachlasses bis 2.500.000,00 €

Unsere Steuerberater stehen alle als langjährig erfahrene Testamentsvollstrecker in Bonn zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie hierzu.