Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Erbschaftsteuer | Schenkungsteuer

In Nordrhein Westfalen werden jährlich über 600 Millionen Euro Erbschaftsteuer fällig.

 

Unsere umfangreiche Tätigkeit als Steuerberater in Bonn im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zeigt uns, dass vielfach die mangelhafte bzw. gar nicht vorhandene Beratung und Planung zu deutlich höheren Steuerbelastungen als notwendig führt.

Wir überlegen und planen mit unseren Mandanten Schenkungen sowie die steueroptimierte Gestaltung des Nachlasses. Hierdurch lässt sich regelmäßig die Belastung mit Erbschaftssteuer - wenigstens in Teilbereichen - vermeiden.

In Frage kommen bei solchen Überlegungen vorrangig Gestaltungen wie

  • Gründung eines Familienpools/Familiengesellschaft
  • Errichtung einer Stiftung
  • Unternehmensnachfolge
  • Errichtung eines Testaments
  • Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Testamenstvollstreckung
  • Schenkungen
  • Investition in steuergünstige Anlageformen

Es wird erkennbar, dass neben den steuerlichen Aspekten immer auch die erbrechtliche Situation in die Planungen mit einbezogen werden muss. Dabei sind die Vorstellungen des künftigen Erblassers parallel mit umzusetzen.

Unsere Qualifikation als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht trägt dafür Sorge, dass alle relevanten Aspekte immer berücksichtigt werden.