Egal ob in der Gründungsphase eines Unternehmens oder für bereits etablierte Geselschaften: Die professionelle Beratung durch den Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht erfordert aus unserer Sicht eine ständige Beachtung der tatsächlichen Gegebenheiten und Veränderungen in einem Unternehmen und die rechtssichere Reaktion hierauf.
Daneben ist die umfangreiche Kenntnis des Steuerrechts in nahezu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen unabdingbar, so dass die parallele Beratung durch den Steuerberater immer angezeigt ist.
In diesem Sinne beraten wir Existenzgründer bei der Wahl der optimalen Rechtsform, selbstverständlich individuell für die jeweiligen Bedürfnisse.
Immer haben wir auch einen Blick auf Veränderungen in der Unternehmensstrategie bzw. notwendige Anpassungen im Hinblick auf Wettbewerb oder Internationalisierung. In der Konsequenz bedeutet dies fast immer die Neugestaltung der gesellschaftsrechtlichen Verträge.
Wir sind als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Steuerberater Ihr Ansprechpartner in Bonn zu folgenden Punkten:
All dies geschieht selbstverständlich auch unter Beachtung einer optimalen steuerlichen Betrachtungsweise.
Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.