Steuerhinterziehung: Hintergrundwissen zum Steuerstrafrecht
Als Steuerhinterziehung gelten Fälle, durch die
Durch die Tat muss vorsätzlich eine Steuerverkürzung oder eine ungerechtfertigte Vorteilserlangung eingetreten sein.
Der Bereich der Steuerhinterziehung wird von der Besonderheit geprägt, dass Steuerrecht und Strafrecht hier gebündelt zur Anwendung kommen.
In den vergangenen zwei Jahren ist insbesondere durch die Daten-Cd`s Schweizer Banken sowie der gestiegenen Aufmerksamkeit für Liechtensteiner Stiftungen das Thema Steuerhinterziehung-Steuerstrafrecht wieder sehr aktuell geworden.
Der Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht Bonn/Köln als Ansprechpartner
Die rechtlichen Hintergründe der Steuerhinterziehung sind komplex. Neben fundierten Kenntnissen des Steuerrechts ist parallel die Kompetenz des strafrechtlich versierten Rechtsanwalts gefragt. Hier werden die in unserer Kanzlei in Bonn und Köln vorhandenen Vorteile der Kombination von Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht besonders deutlich.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Steuerhinterziehung und zeigen die Möglichkeiten sowie Risiken Ihrer Situation auf. Wir vertreten Sie ferner in in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens.
Ihr Ansprechpartner für Steuerstrafrecht: Rechtsanwalt/Steuerberater Stefan Arndt, Bonn/Köln