Das Thema Selbstanzeige bleibt auch aus anderem Grund für den Rechtsanwalt/Steuerberater noch relevant:
Noch in diesem Jahr sollen zwei Gesetze verabschiedet werden, durch die derDie Gesetzentwürfe sehen vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den zuständigen Behörden der anderen Beteiligten die steuerrelevanten Daten elektronisch übermittelt. Dazu müssen ihm die Finanzinstitute zuvor die entsprechenden Kontodaten - erstmals für das Steuerjahr 2016 - zur Verfügung stellen. Dazu zählen Personendaten und Kontoinformationen für nahezu alle Konten.
Das BZSt wird den Austausch dann im Jahr 2017 vornehmen. Ebenfalls ab 2017 werden die meisten beteiligten Länder Daten an Deutschland liefern, einige wie die Schweiz und Österreich erst ab 2018.
Hinweis des Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht: In den nächsten Jahren wird es also immer schwerer werden, mit verborgenen und „vergessenen“ Auslandskonten unentdeckt zu bleiben. Bei Bedarf sollte man hier möglichst schnell steuerliche Transparenz schaffen und die betroffenen Geschäfte offenlegen.
Wir werden Sie nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses über die Einzelheiten des Kontenaustauschs informieren. Dass das Gesetz kommen wird, ist gewiss, weil es auf einer Richtlinie der EU basiert.