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Von einer ertragsteuerlichen Organschaft spricht man, wenn • sich eine Kapitalgesellschaft verpflichtet, den gesamten Gewinn an ihren Gesellschafter abzuführen, und • sich der Gesellschafter im Gegenzug verpflichtet, einen etwaigen Verlust der Gesellschaft auszugleichen.
Steuerbare Leibrente oder nichtsteuerbare Rentenzahlung? Diese Frage beschäftigte vor kurzem den Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer Frau, die von ihrem Bruder lebenslängliche Rentenzahlungen erhalten hatte.
Wie unnachgiebig der Bundesfinanzhof (BFH) mitunter sein kann, hat kürzlich ein Versicherungskaufmann am eigenen Leib erfahren. Er wollte die Privatnutzung seines Dienstwagens nicht über die (für ihn ungünstige) 1-%-Regelung, sondern anhand des tatsächlichen privaten Nutzungsanteils versteuern und legte dem Finanzamt zu diesem Zweck ein Fahrtenbuch vor.
Zahlt ein Geschäftsführer Schwarzlöhne an die Arbeitnehmer der von ihm geführten GmbH, um durch die damit verbundene Ersparnis auf die ausgezahlten Löhne den Fiskus um die Lohnsteuer zu prellen, liegt stets eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vor.
Private Stiftungen bieten ihren Förderern weder Steuerfreiheit noch einen attraktiven Sonderausgabenabzug. Die Familienstiftung zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer wie eine herkömmliche GmbH. Die Ausschüttungen werden versteuert wie normale Dividenden: seit 2009 durch die Abgeltungsteuer in voller Höhe mit pauschal 25 %.
