Die stille Gesellschaft kann im Steuerrecht in unterschiedlichen Konstellationen zur Anwendung kommen. Neben „regulären“ Gesellschaftern ist es auch möglich, dass sich stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft beteiligen. Diese leisten einen Gesellschafterbeitrag (meistens in Form von Geld) und erhalten im Gegenzug eine Gewinn- oder eine Verlustbeteiligung.
Dabei sind typisch stille Beteiligungen von atypisch stillen Beteiligungen zu unterscheiden: