Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

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53129 Bonn
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Archiv

1. Steuerhinterziehung: Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten beginnt 2017

Die Bundesrepublik Deutschland hatte im Oktober 2014 mit 50 weiteren Staaten und Gebieten eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet. Zur Umsetzung dieser internationalen Vereinbarung wurden im Dezember 2015 zwei deutsche Gesetze verabschiedet.

Keine steuerbegünstigte Lebensversicherung bei Vermögensverwaltung

Je älter man wird, desto eher spielen die Themen Altersvorsorge und Risikoabsicherung eine Rolle. Dass späte Umgestaltungen dabei unerwünschte steuerliche Nebeneffekte haben können, musste unlängst ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen feststellen.

Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform

Welche Auswirkung hat die Erbschaftsteuerreform 2016 für Betriebsvermögen? Nach langem und zähem Ringen hat der Bundesrat am 14.10.2016 den Weg für die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigemacht. Änderungen waren insbesondere an den Verschonungsregelungen beim Übergang von großen Betriebsvermögen erforderlich. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Reform:

Top-Steuerberater in Bonn 2016: Kanzlei Arndt zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet.

Das Fachmagazin FOCUS-MONEY hat erneut unter den ca. 94.000 Steuerberatern die 300 Top-Berater in Deutschland gesucht. Dies geschieht jedes Jahr im Rahmen eines umfangreichen Tests, der von der Universität Hannover begleitet wird. Erneut konnten wir - wie schon in den beiden Vorjahren - als Steuerberater in Bonn überzeugen.

Organschaft bei atypisch stiller Gesellschaft

Die stille Gesellschaft kann im Steuerrecht in unterschiedlichen Konstellationen zur Anwendung kommen. Neben „regulären“ Gesellschaftern ist es auch möglich, dass sich stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft beteiligen. Diese leisten einen Gesellschafterbeitrag (meistens in Form von Geld) und erhalten im Gegenzug eine Gewinn- oder eine Verlustbeteiligung.

Dabei sind typisch stille Beteiligungen von atypisch stillen Beteiligungen zu unterscheiden: