Steuerberater Bonn
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Steuerfahndung/Steuerstrafrecht: Sammelauskunftsersuchen bei Onlinehandel

Die Steuerfahndung sammelt Daten nicht nur anhand von Steuer-CDs aus dem Ausland, sondern auch durch Anfragen bei Unternehmen. So hat die Steuerfahndung zum Beispiel eine Anfrage an ein deutsches Dienstleistungsunternehmen gerichtet, das für einen luxemburgischen Onlinehändler die Internetplattform bereitgestellt und persönliche Daten von Käufern und Verkäufern erfasst hatte. Die Steuerfahndung forderte das Unternehmen nun auf, jeden Verkäufer namentlich zu nennen, der zwischen 2007 und 2009 Umsätze über 17.500 € pro Jahr vereinnahmt hatte.

Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

Grundstückserwerber sollten sich vor Abschluss eines Kaufvertrags von ihrem Steuerberater eine wichtige steuerliche „Falle“ erläutern lassen: Die Grunderwerbsteuer ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch, sondern zudem häufig nicht nur auf den Grund und Boden, sondern auch auf das zugehörige Gebäude fällig.

Selbstanzeige oder Berichtigungsanzeige?

Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist wegen ihrer strafbefreienden Wirkung (wenn sie richtig verfasst wurde) wieder in aller Munde. Im Gespräch mit dem Mandanten sollte der Rechtsanwalt/Steuerberater jedoch bereits zutreffend darüber informieren, ob eine Selbstanzeige überhaupt der richtige Weg ist.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Automatischer Austausch von Kontodaten

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird aktuell bei den Rechtsanwälten für Steuerstrafrecht wieder durch die jüngste Steuer-CD aus Luxemburg (BCEE) belebt. Derzeit laufen in Deutschland eine Vielzahl von Steuerfahndungsmaßnahmen gegen Kunden der Luxemburger Bank. Insgesamt befinde sich ca. 54.000 Kundenverbindungen auf der Steuer-CD

Veräußerungsgewinn bei Verkauf von GmbH-Anteilen

Bei der Besteuerung einer GmbH bleiben neben Dividenden, die zwischen zwei Kapitalgesellschaften gezahlt werden, auch Veräußerungen von Beteiligungen (an Kapitalgesellschaften) durch ihre Muttergesellschaften grundsätzlich zu 95 % von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Bei der Berechnung dieser 95%igen Steuerfreiheit sind allerdings auch die Veräußerungskosten zu berücksichtigen.