Steuerberater Bonn
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Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung soll angepasst werden

In den Medien wird schon seit längerer Zeit diskutiert, ob das Verhalten von großen internationalen Konzernen (z.B. in der Kaffee- oder der Selbstbaumöbelbranche) aus Steuerzahlersicht legitim ist. Denn auch wenn die Konzerne sich an geltende Gesetze halten, zahlen sie oftmals kaum Steuern. Dies erreichen sie insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften im niedrigbesteuerten Ausland, an welche dann hohe Zins- oder Lizenzzahlungen getätigt werden.

Steuerhinterziehung des Erblassers: Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Ein vor dem Fiskus verschwiegenes Millionenvermögen aus Luxemburg, ein (zunächst) steuerehrlicher Erbe und ein gravierender Rechenfehler des Finanzamts sind der brisante Stoff, aus dem sich ein Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) ergeben hat. Vorliegend hatte ein Erbe von seiner Großmutter ein Geldvermögen von rund 1,4 Mio. € geerbt, das auf schwarzen Konten in Luxemburg deponiert war.

Steuerliche Organschaft als Risiko

Die Organschaft ist im Steuerrecht eine besondere Konstruktion. Sie ermöglicht zum Beispiel die Verlustverrechnung zwischen unterschiedlichen Gesellschaften (körperschaftsteuerliche Organschaft). Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft handelt es sich um eine Vereinfachungsregelung. Zwei eigentlich getrennte Unternehmen werden zu einem einheitlichen Unternehmen zusammengefasst. 

Nachträgliche Werbungskosten für Kapitalerträge vor 2009

Seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Einkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen, stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €) gewährt.

Besteuerung von stillen Reserven bei Betriebsverlagerung in das Ausland

Häufig sind Unternehmen in international agierende Konzerne eingebunden oder sie errichten selbst weltweit Betriebsstätten und Niederlassungen. Doch trotz der Unterstützung und Förderung des Außenhandels versteht der Gesetzgeber in manchen Punkten keinen Spaß - unter anderem dann, wenn er die Besteuerungshoheit verliert. Dies ist bereits dann der Fall, wenn ein Wirtschaftsgut in eine Betriebsstätte im Ausland verbracht wird. Die Besteuerung eventueller stiller Reserven (also der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und dem Buchwert) ist damit gefährdet.