Ein vor dem Fiskus verschwiegenes Millionenvermögen aus Luxemburg, ein (zunächst) steuerehrlicher Erbe und ein gravierender Rechenfehler des Finanzamts sind der brisante Stoff, aus dem sich ein Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) ergeben hat. Vorliegend hatte ein Erbe von seiner Großmutter ein Geldvermögen von rund 1,4 Mio. € geerbt, das auf schwarzen Konten in Luxemburg deponiert war.