Steuerberater Bonn
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Bescheidänderung aufgrund neuer Tatsachen

Auch nach Bestandskraft muss das Finanzamt Steuerbescheide zugunsten des Steuerpflichtigen ändern, wenn sich neue Tatsachen ergeben, die eine Reduzierung der Steuer zur Folge haben. Es darf den Steuerpflichtigen allerdings kein grobes Verschulden daran treffen, dass die Tatsachen erst später bekanntwerden. Als grobes Verschulden gelten Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - beispielsweise wenn trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben wird.

Haftung Geschäftsführer bei Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter

Eine strafbare Steuerhinterziehung setzt Vorsatz voraus. Allerdings schützt Unwissenheit nicht davor, als GmbH-Geschäftsführer wegen der Steuerhinterziehung seiner Mitarbeiter in Haftung genommen zu werden. Dies zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern (FG). 

Verdeckte Gewinnausschüttung durch zu niedrige Miete

Die Kosten eines privat genutzten Eigenheims können steuerlich kaum geltend gemacht werden, während ein Vermieter nahezu sämtliche Kosten - inklusive Gebäudeabschreibung - von der Steuer absetzen kann.

Steuerhinterziehung: Intransparente Auslandsfonds

Die fehlende Transparenz diverser Anlageprodukte aus Ländern, die gemeinhin als Steueroasen gelten, führt bei einer Anlage in diesen Ländern schnell zum Verdacht der Steuerhinterziehung. Dass dies nicht so sein muss, zeigen wir nachfolgend.

Verkauf von GmbH-Anteilen: steuerliche Kaufpreisbestimmung

Der Verkauf von GmbH-Anteilen ist steuerrechtlich bei Begleitung durch den Steuerberater in der Regel eher unproblematisch. Als Abweichung von der Regel lässt sich aber beispielsweise der Tausch anführen. Und bei diesem gilt es steuerliche Fehler zu vermeiden.