Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Steuerfahndung | Fachanwalt in Bonn

Die Situation einer Steuerfahndungsmaßnahme ist regelmäßig überraschend und belastend für den Steuerpflichtigen. An dieser Stelle können wir zunächst nur auf die ersten Notfallmaßnahmen verweisen. Im Anschluss an die Fahndungsmaßnahme muss die Angelegenheit im Einzelnen aufgearbeitet und die Rechte des Mandanten konsequent umgesetzt werden.

Verhaltensregeln bei einer Steuerfahndung

Als Steuerberater/Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht raten wir zu folgendem Verhalten bei Durchsuchung durch die Steuerfahndung

  • Ruhe bewahren
  • Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses verlangen oder Gründe für Gefahr in Verzug erläutern lassen
  • Namen der Steuerfahnder notieren bzw. Visitenkarten verlangen
  • Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater anrufen und die Beamten bitten, auf dessen Eintreffen zu warten
  • Keine Auskünfte in der Sache geben
  • Steuerberater nicht von der Schweigepflicht entbinden - so behält er sein Auskunftsverweigerungsrecht
  • Fahnder - wenn möglich - nicht allein lassen, z.B. durch Mitarbeiter beobachten lassen
  • Unterlagen nicht freiwillig herausgeben, sondern beschlagnahmen lassen; bei Zweifeln an Rechtmäßigkeit der Maßnahme die Unterlagen versiegeln lassen
  • Unterlagen kopieren, die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendig sind
  • detailliertes Beschlagnahmeverzeichnis verlangen

In Fällen des Steuerstrafrechts ist insbesondere auf die Doppelqualifikation des Beraters als Steuerberater und Rechtsanwalt zu achten, damit alle Aspekte Ihres Falls auch entsprechend juristisch umgesetzt werden.