Vielfach wird versucht mittels einer Grundbesitzgesellschaft die Grunderwerbsteuer zu sparen. Grunderwerbsteuer wird jedoch nicht nur dann fällig, wenn Sie ein Grundstück kaufen, sondern auch dann, wenn durch eine Übertragung mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft bei Ihnen vereinigt werden. Als Erwerber der Anteile werden Sie dann so behandelt, als hätten Sie das Grundstück direkt gekauft.