Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

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53129 Bonn
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Besteuerung von Bestechungsgeldern

Eine nicht alltägliche Problemstellung ist die Besteuerung von Bestechungsgeldern. Im konkreten Fall erhielt ein Arbeitnehmer in den Jahren 2000 bis 2005 1,9 Mio Euro Schmiergeld, damit er Aufträge seines Arbeitgebers an ein bestimmtes Unternehmen vergab. Nachdem die Bestechung aufgeflogen, er gekündigt und von seinem Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt worden war, zahlte er im Jahr 2006 einen Betrag von 1,2 Mio. € an den Arbeitgeber zurück. Zugleich verzichtete er darauf, Abfindungsansprüche geltend zu machen und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch zu nehmen.

Wahl der tariflichen Besteuerung bei Gewinnausschüttungen

Gesellschafter einer GmbH oder AG können die abgeltende 25%ige Besteuerung ihrer Gewinnausschüttungen „abwählen“ und zur mitunter günstigeren tariflichen Besteuerung samt Anwendung des Teileinkünfteverfahrens wechseln, sofern sie

·        mindestens 25 % der Anteile halten oder

·        mindestens 1 % der Anteile halten und zugleich beruflich für die Kapitalgesellschaft tätig sind.

Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Immobilien an mehrere Erwerber

Grundstücksverkäufe haben in den meisten Fällen nur Bezug zur privaten Vermögensebene, so dass Veräußerungsgewinne nur dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ein Gewerbesteuerzugriff scheidet zudem aus.

Steuerkanzlei des Jahres 2015: Auszeichnung der Zeitschrift Acquisition International

Nachdem wir im im Vorjahr als beste Kanzlei im Bereich Europäische Unternehmenstransaktionen erfolgreich waren, hat uns die Zeitschrift Acquisition International im Dezember 2015 als beste deutsche Steuerrechtskanzlei ausgezeichnet.

Damit wurden wir erneut im Rahmen der jährlichen Auszeichnungen für Rechtsanwälte und Steuerberater in die Gruppe der Preisträger aufgenommen.

Die Auszeichnung erhalten Kanzleien, die ihren Mandanten hochwertige Deinstleistungen anbieten und sich damit in der Branche als führend etabliert haben. 

Peter Rujgev, Koordinator des Wettbewerbs:

“Der Bereich der Rechtsberatung entwickelt sich ständig fort. Dieser Preis richtet sich an die engagierten Rechtsberater weltweit, die mit Ihrem besonderen Einsatz positiv zu dieser Entwicklung beigetragen haben.

Die Auszeichnung - und darauf sind wir stolz - beruht ausschließlich auf persönlicher Leistung in Form von beruflicher Kreativität und harter Arbeit. Die Preisträger heben sich so von den Mitbewerbern ab."

Wir finden, dies ist ein guter Abschluss für ein erfolgreiches Beratungsjahr.

Erbschaftsteuer: Gestundete Abfindungszahlung als Nachlassverbindlichkeit

Die Frühzeitige Planung des Erbfalls kann zum einen steuerlich sinnvoll sein, zum anderen können aber auch Streitigkeiten zwischen den Erben verhindert werden. Eine interessante erbrechtliche Gestaltung wurde kürzlich auch vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) verhandelt.