Teilt der Steuerberater seinem Mandanten mit, dass eine Betriebsprüfung angeordnet wurde, bedeutet dies fast immer eine Belastung - emotional, zeitlich und im schlimmsten Fall auch finanziell. Oftmals ist der Anlass der Betriebsprüfung vorher unbekannt. Die Feststellungen des Prüfers können dazu führen, dass Steuern anders festgesetzt werden und eine Nachzahlung droht.