Steuerberater Bonn
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Immobilienkauf: Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern erhöht

Planen Sie den Erwerb eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks, ist das Thema der Grunderwerbsteuer sehr aktuell. Denn viele Bundesländer halten nicht länger an dem bisherigen Einheitssatz von 3,5 % fest und erhöhen das Niveau. Dabei spart eine vorgezogene Unterschrift unter dem Notarvertrag bares Geld.

Hinweise des Steuerberaters zur Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrags. Ausschlaggebend für die Höhe des Tarifs ist daher allein das Datum des Notarvertrags, so dass der geringere Steuersatz beim Unterschreiben selbst dann noch gilt, wenn Besitzerwechsel, Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung erst nach Inkrafttreten der Erhöhung erfolgen sollten. Diese drei Tatbestände haben keinen Einfluss mehr auf die Entstehung der Steuer. So steigt der Tarif beispielsweise in Schleswig-Holstein zum 01.01.2012 auf 5 %. Die Unterschrift an Silvester erspart beim Kaufpreis von 0,5 Mio. € immerhin 7.500 €.

Hierbei handelt es sich um eine reine Steuererhöhung, da sich an Bemessungsgrundlagen und Anwendungsregeln nichts ändert. Die einzelnen Bundesländer hatten über das Föderalismusreform-Begleitgesetz ab dem 01.09.2006 das Recht erhalten, den Satz bei der Grunderwerbsteuer selbst festzulegen. Die aus dem eigenen Steuersatz resultierenden Mehreinnahmen verbleiben voll bei dem jeweiligen Land. Daher ist zu vermuten, dass die wenigen verbliebenen Länder, in denen noch der Einheitssatz gilt, angesichts der klammen Haushaltskassen folgen werden.

Steuerberater Hinweis:

Bevor die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt ist, kann kein Eigentümerwechsel im Grundbuch erfolgen. Denn erst dann stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss. Das gilt sogar, wenn der Vorgang wie bei einem Haustransfer anlässlich einer Scheidung steuerfrei ist.

 

Hier eine Übersicht über die aktuell gültigen Steuersätze:

Bundesland

Satz

seit dem

Baden-Württemberg

3,5 %

(geplant ab 01.01.2011: 5 %)

Bayern

3,5 %

 

Berlin

4,5 %

01.01.2007

Brandenburg

5 %

01.01.2011

Bremen

4,5 %

01.01.2011

Hamburg

4,5 %

01.01.2009

Hessen

3,5 %

 

Mecklenburg-Vorpommern

3,5 %

 

Niedersachsen

4,5 %

01.01.2011

Nordrhein-Westfalen

5 %

01.10.2011

Rheinland-Pfalz

5 %

01.03.2012

Saarland

4 %

01.01.2011

Sachsen

3,5 %

 

Sachsen-Anhalt

4,5 %

01.03.2010

Schleswig-Holstein

5 %

01.01.2012

Thüringen

5 %

07.04.2011