Steuerberater Bonn
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Rechtsanwalt Bonn/Köln bei Selbstanzeige: Regelungen werden verschärft

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird in Zukunft deutlich teurer. Die Finanzminister der Länder haben sich am 30.04.2014 auf höhere Strafzuschläge bei der strafbefreienden Selbstanzeige verständigt. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Bonn/Köln bieten wir Ihnen kurzfristige Hilfe an.

Derzeit rechnen wir mit Inkrafttreten der Änderungen ab dem 01.01.2015. Konsequenz der Änderungen werden bei der Selbstanzeige zusätzliche Strafzuschläge sein. Dabei wird die Höhe der Strafzuschläge gestaffelt in Abhängigkeit zu der Höhe der nachzuzahlenden Steuer. Voraussichtlich ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 25.000,-- soll ein 10%iger Zuschlag fällig werden, ab EUR 100.000,-- beträgt der Zuschlag dann 15%, ab 1 Millionen Euro beträgt der Zuschlag 20%.

 

Wichtig: Diese Strafzuschläge müssen zusätzlich zu der Steuernachzahlung und den Nachzahlungszinsen 6%p.a. gezahlt werden!

 

Darüber hinaus wird eine weitere Neuerung kommen: Die Selbstanzeige soll nur dann strafbefreiend wirken,  wenn die hinterzogenen Steuern der letzten 10 Jahre nacherklärt werden. Bislang bezog sich die Nacherklärung auf 5 Jahre.

 

Unser Büro ist seit nunmehr 100 Jahren in Bonn und Köln tätig und befasst sich seit vielen Jahren mit den Themen Steuerstrafrecht und insbesondere der Selbstanzeige. Herr Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Stefan Arndt ist ausgewiesener Experte in diesen Bereichen und berät umfassen und kurzfristig.

 

Zu einem ersten unverbindlichen Termin in Bonn oder Köln können Sie ohne Unterlagen kommen. Wir klären Sie über die Besonderheiten der Selbstanzeige auf und erläutern Ihnen unsere Vorgehensweise. Dies alles geschieht selbstverständlich vertraulich. Je nach Sachlage beraten wir Sie auch bei Ihnen vor Ort.