Steuerberater Bonn
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Rechtsanwalt für Selbstanzeigen | Bonn/Köln: Die Änderungen

Bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige oder nicht? Eine Frage, die mit ungeheurem politischen Druck beantwortet werden will und die für Rechtsanwälte/Steuerberater wie Steuerpflichtige gleichermaßen interessant ist.

Dementsprechend ist der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ bereits auf den Weg gebracht und soll noch zum 01.01.2015 in Kraft treten. Da der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Entwurf der Bundesregierung erhoben hat, dürfte das Gesetzgebungsverfahren am 19.12.2014 abgeschlossen werden. Über das Endergebnis informieren wir Sie dann zeitnah.


Bisher zeichnet sich folgendes Bild ab:

  1. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bleibt bestehen,
  2. allerdings nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € (bisher 50.000 €).
  3. Bei Hinterziehung bestimmter ausländischer Kapitalerträge soll erst nach 20 Jahren eine Verjährung eintreten (bisher 10 Jahre).
  4. Die Strafzahlungen werden je nach Hinterziehungshöhe gestaffelt (bisher 5 %, künftig zwischen 10 % und 20 %).
  5. Ohne vorherige Zahlung der Hinterziehungszinsen ist keine Strafbefreiung möglich.