Ohnehin wird der Boom der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung, der bereits 2013 zu spüren war, dieses Jahr fortgesetzt werden. Die Banken in der Schweiz und in Luxemburg setzen den Anlegern das Messer auf die Brust: Entweder wird das Kapital in Deutschland durch Selbstanzeige legalisiert, oder den Bankkunden wird das Konto entzogen. Die Folgen wären aus Sicht des Anwalts fatal: Mit Bargeld oder einem Verrechnungsscheck kommt der Anleger in der Regel nicht weiter, ohne das Kapital in Deutschland aufzudecken.
Hinzu kommt der Hoeneß-Effekt. Das Bewusstsein für die Problematik der Steuerhinterziehung ist deutlich gestiegen, der Weg in die Selbstanzeige hat einen prominenten Wegbereiter gefunden.
In Anbetracht der möglicherweise durch die große Koalition zu erwartenden weiteren Verschärfungen bei der Selbstanzeige wird 2014 daher wiederum ein Jahr werden, in dem der Weg zum Anwalt in Sachen Selbstanzeige durchaus sinnvoll sein kann, bevor die Steuerhinterziehung durch die Steuerfahndung aufgedeckt wird und eine Strafbefreiung dann nicht mehr in Betracht kommt.
Sprechen Sie unsere Fachanwälte und Steuerberater an, wenn die Selbstanzeige für Sie in Betracht kommt. Hier lauern einige Fallen, die bei nicht fachkundiger Beratung schnell zum Verlust der Straffreiheit führen können.
Wir stehen Ihnen in Bonn und in <link http: www.kanzlei-arndt.com external-link-new-window external link in new>Köln zur Verfügung.