Steuerberater Bonn
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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Haftungsrisiken für Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht

Mit der Flut der strafbefreienden Selbstanzeigen in den letzten Jahren ist ein - vielfach unerkanntes - Risiko der Haftung des Steuerberaters in Fällen der Steuerhinterziehung des Mandanten akut geworden.

Stefan Arndt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Bonn:

Es häufen sich in der Beratungspraxis und bei den Gerichten die Fälle, in denen der Steuerberater hinterzogene Steuern seiner Mandanten nachzahlen soll. Hinzu kommt die strafrechtliche Komponente sowie das einhergehende berufsrechtliche Verfahren, welches existenzielle Probleme mit sich bringen kann.

Hintergrund sind Konstellationen, in denen der Steuerberater Kenntnis von der Steuerhinterziehung seiner Mandanten hat und dennoch bei der Anfertigung der Steuerklärungen tätig wird. Konsequenz hieraus: Der Berater weiß um die strafrechtliche Fehlerhaftigkeit der Steuererklärung und begeht damit eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Damit einher geht die Haftung für die hinterzogenen Steuern.

Bei allen Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten ist daher höchste Vorsicht geboten, wenn der Mandant Ihnen steuerstrafrechtliche Vergehen offenbart. In jüngster Vergangenheit manifestiert sich diese Offenbarung häufig in der Form, dass das Thema Selbstanzeige besprochen wird. Spätestens ab dann ist der Berater von der künftigen Bearbeitung steuerlicher Deklarationen abgeschnitten, sofern diese nach seinem Kenntnisstand nicht ordnungsgemäß sind. Das Mandat ist dann zwingend niederzulegen.

Eine eigene Selbstanzeige des Steuerberaters kommt im Übrigen nicht in Betracht, denn mit deren Erstattung würde er seine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten verletzen.

Lösung:

Steuerberater, denen eine Mandant eine Steuerhinterziehung offenbaren will, sollten sofort an einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater verweisen, der sich der Prüfung einer Selbstanzeige annimmt. Nur so wird weitere Kenntnis in der Sache vermeiden und das Mandat kann guten Gewissens weiter betreut werden.