· Der Grundfreibetrag erhöht sich ab 2013 von 8.004 € auf 8.130 € pro Person. Künftig können 126 € mehr steuerfrei vereinnahmt werden.
· Die Möglichkeit zur getrennten Veranlagung entfällt ab 2013. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich zwischen der Zusammen- und der Einzelveranlagung entscheiden. Die gewählte Veranlagungsart ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit grundsätzlich verbindlich.
· Die steuerfreie Pauschale für ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen steigt von 500 € auf 720 €. Übungsleiter können künftig eine Pauschale von 2.400 € beanspruchen (bisher: 2.100 €).
· Wer in 2013 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann ohne Einzelnachweis der Kosten eine Pauschale von 687 € statt bisher 679 € geltend machen (für sonstige Umzugsauslagen). Für Umzüge, die ab August 2013 beendet werden, steigt die Pauschale schließlich auf 695 €. Pro mitziehender Person, die kein Ehegatte ist, erhöht sich der Betrag um 303 €, ab August um 306 € (bisher: 299 €).
· Gesetzliche Renten, die in 2013 erstmals gezahlt werden, fließen mit einem Besteuerungsanteil von 66 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Bei Rentenbeginn in 2012 lag der Anteil noch bei 64 %.