Steuerberater Bonn
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Steuerberater Bonn für Einkommensteuer: Die wichtigsten Neureungen bei der Erklärung 2013

Steuerzahler haben für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2013 in aller Regel bis zum 31.05.2014 Zeit. Sofern sie steuerlich beraten sind, verlängert sich die Abgabefrist allgemein auf den 31.12.2014 (in Hessen sogar auf den 28.02.2015).

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat nun die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die Steuerzahler für den Veranlagungszeitraum 2013 beachten sollten: 

 

·        Der Grundfreibetrag erhöht sich ab 2013 von 8.004 € auf 8.130 € pro Person. Künftig können 126 € mehr steuerfrei vereinnahmt werden.

 

·        Die Möglichkeit zur getrennten Veranlagung entfällt ab 2013. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich zwischen der Zusammen- und der Einzelveranlagung entscheiden. Die gewählte Veranlagungsart ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit grundsätzlich verbindlich.

 

·        Die steuerfreie Pauschale für ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen steigt von 500 € auf 720 €. Übungsleiter können künftig eine Pauschale von 2.400 € beanspruchen (bisher: 2.100 €).

 

·        Wer in 2013 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann ohne Einzelnachweis der Kosten eine Pauschale von 687 € statt bisher 679 € geltend machen (für sonstige Umzugsauslagen). Für Umzüge, die ab August 2013 beendet werden, steigt die Pauschale schließlich auf 695 €. Pro mitziehender Person, die kein Ehegatte ist, erhöht sich der Betrag um 303 €, ab August um 306 € (bisher: 299 €).

 

·        Gesetzliche Renten, die in 2013 erstmals gezahlt werden, fließen mit einem Besteuerungsanteil von 66 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Bei Rentenbeginn in 2012 lag der Anteil noch bei 64 %.