Zunächst ist im Rahmen der Beratung zu prüfen, ob im Einzelfall tatsächlich die Voraussetzungen für den Ansatz als Betriebsvermögen in Betracht kommt.
Als Folge daraus ergeben sich steuerliche Auswirkungen immer dann, wenn die aus den Wertpapieren Gewinne oder Verluste erzielt werden. Dies führt insbesondere dazu, dass Kursverluste unter gewissen Umständen genauso zu berücksichtigen sind wie Veräußerungsverluste. Der Unterschied zum Halten von Wertpapieren im Privatvermögen liegt darin, dass dort entsprechende Verluste vielfach nur unter erheblichen Einschränkungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Fazit:
Ärzte sollten ihre individuelle steuerliche Situation im Zusammenhang mit Wertpapieren gemeinsam mit dem Steuerberater planen und besprechen, damit steuerliche Vorteile auch wirklich genutzt werden.