Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Steuerberater für Freiberufler: Die Anlage EÜR zur Gewinnermittlung

Unternehmer, die nicht zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet sind, ermitteln Ihren Gewinn durch die Einnahme-Überschussrechnung. Das BMF hat den für 2011 anwendbaren Vordruck für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG veröffentlicht.

Das Schreiben enthält auch eine Anleitung und ein Muster für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen sowie für das zu führende Anlageverzeichnis für abnutzbares Anlagevermögen sowie das Verzeichnis für vom Sofortabzug ausgeschlossenes Umlaufvermögen.

Hinweis Ihres Steuerberaters:

Der amtlich vorgeschriebene Datensatz ist für 2011 erstmals zwingend durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR darf der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahme-Überschuss-Rechnung verzichtet. Die sonstigen gesetzlichen Pflichten bleiben davon unberührt

(BMF 21.11.11, IV C 6 - S 2142/11/10001).