Das Schreiben enthält auch eine Anleitung und ein Muster für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen sowie für das zu führende Anlageverzeichnis für abnutzbares Anlagevermögen sowie das Verzeichnis für vom Sofortabzug ausgeschlossenes Umlaufvermögen.
Hinweis Ihres Steuerberaters:
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz ist für 2011 erstmals zwingend durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR darf der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahme-Überschuss-Rechnung verzichtet. Die sonstigen gesetzlichen Pflichten bleiben davon unberührt
(BMF 21.11.11, IV C 6 - S 2142/11/10001).