Mit Urteil vom 13.4.2011, II R 45/09, prüfte der BFH den Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Dabei kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unabhängig von den damit verfolgten Zielen und den der neuen Stiftung nach ihrer Satzung obliegenden Aufgaben der Schenkungsteuer unterliegt, soweit nicht eine Steuerbefreiung eingreift.