Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den für die anstehende Steuererklärung 2011 anzuwendenden Vordruck bekanntgemacht. Erstmals ist der amtlich vorgeschriebene Datensatz durch elektronische Datenfernübertragung zu übermitteln. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr wird es jedoch nicht beanstandet, wenn Sie der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Einnahmenüberschussrechnung beifügen. Insoweit können Sie auch auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon aber unberührt.
Geben Sie weder Ihre Steuererklärung noch die Anlage EÜR ab, fordert der Fiskus die Anlage zusammen mit den fehlenden Unterlagen an. Als letztes Mittel droht Ihnen ein Zwangsgeld von mindestens 100 €. Geben Sie eine ordnungsgemäße Steuererklärung ohne Vordruck EÜR ab, kann das Finanzamt darauf verzichten, Letzteren anzufordern. Im Bescheid weist es aber darauf hin, dass künftig der Vordruck abzugeben ist.
Hinweis Ihres Steuerberaters:
Zwar wurde die Einführung der Anlage EÜR offiziell damit begründet, eine Erleichterung für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen. Der eigentliche Grund liegt aber eher darin, Freiberufler und Unternehmer mittels EDV lückenlos und im Rasterverfahren einfach überprüfen zu können. Fallen Sie aus dem maschinellen Raster, müssen Sie mit schärferen Kontrollen rechnen.