Steuerberater Bonn
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Steuerberater in Bonn für Unternehmensnachfolge: Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stehen wieder einmal im Fokus des Bundesverfassungsgerichts. Erneut bestätigen sich die von Fachleuten bereits im Vorfeld der Gesetzgebung aufgezeigten Mängel.

Schon im Jahr 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gegen die Verfassung verstößt und überarbeitet werden muss. Daraufhin schuf der Gesetzgeber mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz eine neue Rechtslage, die zum 01.01.2009 in Kraft trat.

Nun äußert der Bundesfinanzhof (BFH) verfassungsrechtliche Zweifel an dieser neuen Rechtslage. Im Zentrum der Kritik stehen dabei die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. Diese sind nämlich teilweise oder vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt.

Der BFH ist der Auffassung, dass diese Privilegien zu großzügig bemessen sind. Es dürfe nicht unterstellt werden, dass die Erbschaftsteuer per se die Fortführung eines Betriebs gefährde und dass betriebliches Vermögen deshalb großzügig von der Besteuerung auszunehmen sei. Es sei ungerechtfertigt, Betriebsvermögen ohne Rücksicht auf den Wert des Erwerbs und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erwerbers steuerfrei zu stellen. Das heißt im Klartext: Wer sich die Erbschaftsteuer leisten kann, sollte nicht vom Steuerzugriff verschont bleiben.

Weiterer Kritikpunkt des BFH: Im geltenden Recht ist es relativ einfach, die Steuer durch rechtliche Gestaltungen zu umgehen. So kann Vermögen aus dem privaten Bereich leicht in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt werden. Alles in allem liege eine verfassungswidrige Fehlbesteuerung vor, die solche Personen benachteilige, denen die Steuervergünstigungen nicht zuteilwürden.

Hinweis des Steuerberaters für Erbschaftsteuer in Bonn:

Deshalb hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz nun dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt. Die Verfassungsrichter müssen prüfen, ob verfassungsrechtliche Verstöße bestehen. Das Ergebnis bleibt mit Spannung abzuwarten.