Im Rahmen unserer Beratung setzen wir auf die vorhandene Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt und die langjährige Erfahrung unserer Berater. Dabei liegt der Schwerpunkt zunächst in der vorausschauenden Steuergestaltung, damit eine steuerliche Optimierung für die GmbH jederzeit gewährleistet ist. Hierbei erstellen und prüfen wir:
Gesellschaftsverträge
Die Satzung der GmbH ist regelmäßig auf ihre zeitgemäße Aufstellung unter Beachtung der zivil- und steuerrechtlichen Rechtsprechung zu prüfen.
Verträge zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
Regelmäßig gibt es diverse vertragliche Gestaltungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH. Dazu zählen der Anstellungsvertrag der Gesellschafter-Geschäftsführer, Pensionszusagen, Darlehensverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge, etc. Diese sogenannten Verträge zwischen nahen Angehörigen unterliegen aus Sicht des Finanzamts einer besonderen Überprüfung und führen bei Nichtbeachtung rechtlicher Grundlagen unter Umständen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. daher ist sowohl die Entwicklung dieser Verträge wie auch deren laufenden Kontrolle in die Hand des Fachmanns zu legen.
Begleitung von Gesellschafterversammlungen
Bei Gesellschafterversammlungen kann ein Rechtsanwalt als erfahrener Gesellschaftsrechtler für die Vorbereitung und den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung sorgen und Zweifelsfragen sofort klären.
Steuerliche Besonderheiten bei GmbH`s
Die Rechtsform als Kapitalgesellschaft fordert vom Steuerberater der GmbH eine Reihe von speziellen Kenntnissen des Steuerrechts. Beispielhaft sei hier nur die besondere Besteuerung von Erträgen aus der Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften erwähnt.
Organschaft: Oft vernachlässigte Steuergestaltung bei GmbH`s
In vielen Fallkonstelationen bietet sich aus gesellschaftsrechtlichen wie steuerlichen Gründen der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages als Basis einer Organschaft an. Hierzu bedarf es einer umfassenden Beratung durch den versierten Steuerberater, damit bei der Umsetzung eines solchen Konstrukts keine handwerklichen Fehler unterlaufen.
Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH
Erfolgreiche Einzelunternehmer gelangen irgendwann an den Punkt, dass sie aus Gründen der Haftung und der Besteuerung den Weg in die GmbH suchen. Dann kommt die zivilrechtliche Umwandlung unter Anwendung des Umwandlungssteuerrechts in Betracht.
Fazit
Eine Reihe von Besonderheiten erwartet den Berater im Umgang mit Kapitalgesellschaften. An den vorgenannten Hinweisen zu unserer Tätigkeit können Sie erkennen, dass wir die Steuerberatung einer GmbH im Sinne des Mandanten umsetzen. Sprechen Sie uns an.