Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Steuerberaterkosten: Neue Gebührenverordnung ab 2013

Nach über 14 Jahren wurden die Gebühren der Steuerberater erstmals wieder reformiert.

Somit werden im Rahmen einer linearen Erhöhung um 5% viele gegenstandswertabhängige Tätigkeiten angepasst. Ferner wird die Gebühr für eine Erstberatung auf 190,00 Euro netto leicht angehoben. 

 

Die Zeitgebühr wird auf einen Stundensatz von 140,00 Euro netto angepasst. Selbstverständlich steht es dem Steuerberater frei, innerhalb der Bandbreite der Gebührenverordnung die Zeitvergütung auch niedriger anzusetzen. Daneben ist im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Mandanten auch ein höherer Stundensatz möglich.

 

Die Beratung im Steuerstrafrecht durch den Steuerberater wird nach Streichung des bisherigen Regelung wohl nur nach Zeitaufwand in Betracht kommen. Hier hat der Gesetzgeber versäumt, die Gebühren an die für Rechtsanwälte maßgebliche RVG anzupassen.

 

Steuererklärungen sind künftig nach höheren Gegenstandswerten abzurechnen.