Die Lohnsteigerung soll die Inflationsrate ausgleichen und damit die Kaufkraft erhalten, doch die Mehrbelastung übersteigt in vielen Fällen den Inflationsausgleich.
Der geplante Ausgleich, der 2013 und 2014 durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression umgesetzt werden soll, wird in folgenden Schritten umgesetzt:
· Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2013 um 126 € auf 8.130 € und zum 01.01.2014 um weitere 224 € auf dann 8.354 €. Er verschont das Existenzminimum nach dem Mindestbedarf für den Lebensunterhalt von der Steuer.
· Der Tarifverlauf steigt bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 %. Dies soll vermeiden, dass die steuerliche Durchschnittsbelastung steigt, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflationsrate ausgleichen.
· Der Eingangssteuersatz bleibt mit 14 % unverändert.
· Der Spitzensteuersatz von 45 % gilt ab 2013 bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € je Person. Die Grenze sinkt also von derzeit 250.730 € um 730 € und bei der Zusammenveranlagung von Eheleuten um 1.460 € auf dann 500.000 €. Bei Einkommen, bei denen die Reichensteuer greift, erfolgt also kein Ausgleich der kalten Progression. Es bleibt aber dabei, dass der Aufschlag von 3 % nur auf das Einkommen angewendet wird, das die Betragsgrenze übersteigt.
Hinweis:
Sofern die Reichensteuer greift, entfällt automatisch der Anspruch auf Elterngeld.
· Die Bundesregierung soll künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.
· Einen Großteil der Steuermindereinnahmen will der Bund schultern. Nach dem Gesetzentwurf erhalten die Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle.
| 2006 | 2007-08 | 2009 | 2010-12 | 2013 * | 2014 * |
Grundfreibetrag | 7.664 € | 7.664 € | 7.834 € | 8.004 € | 8.130 € | 8.354 € |
Eingangssteuersatz | 15 % | 15 % | 14 % | 14 % | 14 % | 14 % |
Höchststeuersatz | 42 % | 42 % | 42 % | 42 % | 42 % | 42 % |
Beginnt ab | 52.152 € | 52.152 € | 52.552 € | 52.882 € | 53.728 € | 55.209 € |
Reichensteuersatz | - | 45 % | 45 % | 45 % | 45 % | 45 % |
Beginnt ab | - | 250.001 € | 250.401 € | 250.731 € | 250.001 € | 250.001 € |
(* Planwerte)
Hohe Einkommen tragen wesentlich stärker zum Steueraufkommen bei als untere Einkommensgruppen. Wer aufgrund seiner Einkommenshöhe mehr Steuern zahlen muss, ist durch die kalte Progression auch stärker belastet. Im Verhältnis zur tatsächlichen Steuerhöhe ist die Entlastung der unteren Einkommensgruppen aber am größten.
Hinweis Ihres Steuerberaters in Bonn:
Durch die geplante „kleine Steuersenkung“ kann folgendermaßen gespart werden:
· Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 30.000 € Jahresbruttolohn muss ab 2014 jährlich etwa 150 € weniger Steuern zahlen als bis 2012. Seine Steuerbelastung sinkt um 3,4 %.
· Bei 60.000 € beträgt die Entlastung 2,5 %.
· Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 30.000 € Jahresbruttolohn zahlt 2014 jährlich 164 € (also 10,6 %) weniger Steuern.
· Bei 60.000 € sind es minus 3,3 %.