Insbesondere wird die Expertise in den Bereichen der Selbstanzeigeberatung sowie der Beratung in laufenden Steuerstrafverfahren und Fällen der Steuerfahndung aufgegriffen.
Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren extreme Aufmerksamkeit in den Medien erfahren, da die Zahl der Selbstanzeigen rapide angestiegen ist. Hier zeigt sich deutlich, welche besonderen Anforderungen an den Rechtsanwalt für Selbstanzeigen zu stellen sind, da Steuerrecht und Strafrecht ineinanderfließen. Das Steuerrecht ist traditionell die Domaine der Steuerberater, wohingegen das Strafrecht ein klassicher Beratungsbereich der Rechtsanwälte ist. Wird in Fällen der Selbstanzeige, des Steuerstrafverfahrens oder der Steuerfahndung ein Berater gesucht, setzen Mandanten zurecht auf doppelt qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Zahl der Berater, die diese Doppelqualifikation vorweisen können, ist sehr gering und lag zum 01.01.2014 bei 1,3%. Wenn dann auch noch die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht hinzukommt, wird die Auswahl klein.
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