Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
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Verkauf von GmbH-Anteilen: Einkommensteuer auf wesentliche Beteiligungen

Sind Sie an einer Kapitalgesellschaft zu 1% oder mehr beteiligt? Dann hat Ihnen Ihr Steuerberater sicher mitgeteilt, dass Sie den Erlös aus einem etwaigen Anteilsverkauf als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen, sofern sich die Beteiligung in Ihrem Privatvermögen befindet.

Diese Wesentlichkeitsschwelle hat der Gesetzgeber im Laufe der Jahre immer weiter abgesenkt, so dass immer mehr Anteilsveräußerungen zu gewerblichen Einkünften führten. Zum 01.01.1999 wurde der Grenzbetrag zunächst von 25 % auf 10 % gesenkt und zum 01.01.2002 schließlich auf 1 %.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die 1-%-Grenze verfassungsgemäß ist. Die Richter erklärten, dass es eine politisch motivierte Entscheidung ist, Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen zu besteuern. Indem der Gesetzgeber eine Schwelle von nur 1 % in das Gesetz einfügte, wollte - und durfte - er insbesondere Steuerumgehungen verhindern.

Steuerberater in Bonn rät:

Wollen Sie mit einer Klage gegen die einprozentige Besteuerungsschwelle vorgehen, haben Sie nach dieser Entscheidung wenig Aussicht auf Erfolg.