Der Bundesrat hat der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung am 8.7.2011 zugestimmt. Damit liegen für Anordnungen nach dem 1.1.2012 erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung vor.
Durch die Änderung der Betriebsprüfungsordnung kann das Finanzamt Steuerpflichtige für eine zeitnahe Betriebsprüfung auswählen. Ein Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen besteht nicht.
Die Gegenwartsnähe kann dadurch zum Ausdruck kommen, dass der Prüfungszeitraum den letzten Veranlagungszeitraum umfasst, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Es können aber durchaus auch mehrere gegenwartsnahe Besteuerungszeiträume geprüft werden.
(Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung, Drs. 330/11(B) vom 8.7.2011).