Steuerberater führen für ihre Mandanten hin und wieder Einsprüche gegen das Finanzamt hinsichtlich der Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung. Grundsätzlich können diese steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss sich die Tätigkeit jedoch auf Dauer rechnen, das heißt, es muss absehbar sein, dass irgendwann Gewinne erzielt werden können. Anderenfalls geht das Finanzamt davon aus, dass keine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt, und erkennt die Verluste nicht an.