Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

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53129 Bonn
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Umsatzsteuer und Schadensersatz

Für den Steuerberater ist die Abgrenzung zwischen Lieferungen und Leistungen und Schadensersatz mitunter nicht einfach. Lieferungen und Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Leistung und der Zahlung besteht (Leistungsaustausch). Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht, da sie nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung gezahlt werden, sondern darauf zurückzuführen sind, dass der Zahlende für einen Schaden einzustehen hat. Mangels Leistungsaustauschs unterliegen sie daher nicht der Umsatzsteuer.

Grundstückskosten auch für Nichteigentümer Betriebsausgaben

Für ein betrieblich genutztes Gebäude, das nicht im Eigentum des Unternehmers steht, für das dieser aber die Herstellungs- oder Anschaffungskosten getragen hat, können Abschreibungen (AfA) und Zinszahlungen gewinnmindernd geltend gemacht werden. Ausschlaggebend ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht, dass der Unternehmer Eigentümer des Wirtschaftsguts ist, sondern dass er die Aufwendungen in eigenem betrieblichen Interesse trägt.

Photovoltaikanlagen: Gebäudekosten sind keine Betriebsausgaben

Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht, müssen Sie die vom Netzbetreiber erhaltenen Vergütungen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuern. In diesem Fall sind Sie natürlich sehr daran interessiert, sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Anlage als Betriebsausgaben abzuziehen.

Bauträger: Wechsel der Steurschuldnerschaft

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat sich zur Problematik des Wechsels der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern geäußert. Normalerweise schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer für eine Leistung, die er erbringt. 

Kellerraum als häusliches Arbeitszimmer

Erwerbstätige können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer nach dem Einkommensteuergesetz lediglich in zwei Fällen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen: