Für ein betrieblich genutztes Gebäude, das nicht im Eigentum des Unternehmers steht, für das dieser aber die Herstellungs- oder Anschaffungskosten getragen hat, können Abschreibungen (AfA) und Zinszahlungen gewinnmindernd geltend gemacht werden. Ausschlaggebend ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht, dass der Unternehmer Eigentümer des Wirtschaftsguts ist, sondern dass er die Aufwendungen in eigenem betrieblichen Interesse trägt.