Die Sonderregelung: Für Einnahmen aus mehrjährigen Tätigkeiten sieht das Einkommensteuergesetz eine ermäßigte Besteuerung vor, um Nachteile auszugleichen, die ansonsten durch den progressiven Steuertarif erwachsen würden. Freiberufler wie Rechtsanwälte und Steuerberater können jedoch nur in Ausnahmefällen in den Genuss der ermäßigten Besteuerung kommen.