Unternehmer müssen dem Finanzamt ihren Gewinn erklären. Zu diesem Zweck werden üblicherweise eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Kleinere Unternehmen können abweichend auch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung aufstellen.
Allerdings müssen Einnahmenüberschussrechner, die freiwillig ein Kassenbuch führen, trotzdem jede Einnahme und Ausgabe dokumentieren, um Fehlbeträge oder Differenzen in der Kasse auszuschließen