Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

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53129 Bonn
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Steuerberatung für Vermieter: Leerstand bei sanierungsbedürftigen Wohnungen

Stehen mehrere Wohnungen im desolaten, unbewohnbaren Zustand in einem Mehrfamilienhaus seit Jahren leer, wird vom Wegfall der Vermietungsabsicht ausgegangen. Das gilt erst recht, wenn Bemühungen unterlassen werden, hierfür neue Mieter zu finden.

Steuerberaterhinweis zu Investitionsabzugsbetrag

Wenn Sie ein steuerlich begünstigtes Wirtschaftsgut angeschafft haben, steht der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nichts entgegen. Dies kann nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen (FG) auch zu dem Zweck erfolgen, Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung auszugleichen. Allerdings hat das FG die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil die Frage nach der Zulässigkeit der nachträglichen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Steuerberater/Rechtsanwalt Selbstanzeige: Grundlegende Informationen

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen informiert Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan Arndt nachfolgend noch einmal über die wesentlichen Aspekte der strafbefreienden Selbstanzeige. 

Steuerberater Bonn für Einkommensteuer: Die wichtigsten Neureungen bei der Erklärung 2013

Steuerzahler haben für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2013 in aller Regel bis zum 31.05.2014 Zeit. Sofern sie steuerlich beraten sind, verlängert sich die Abgabefrist allgemein auf den 31.12.2014 (in Hessen sogar auf den 28.02.2015).

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat nun die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die Steuerzahler für den Veranlagungszeitraum 2013 beachten sollten: 

 

Spekulationsgewinn Immobilien: Behandlung von Sonderabschreibungen

Wenn der Gewinn aus einer Immobilienveräußerung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen entfällt, die nach alter Rechtslage (bis Ende März 1999) steuerfrei hätten realisiert werden können, dann bleiben diese Gewinnanteile auch in 2014 steuerfrei.