Ein häufiges Thema für den Steuerberater ist die Betriebsaufspaltung. Vermietet ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH eine Immobilie, die sich in seinem Eigentum befindet, und kann er in der GmbH seinen Willen durchsetzen, liegt eine sogenannte Betriebsaufspaltung vor. Eine solche liegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster auch dann vor, wenn die der GmbH vermietete Immobilie vom GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nur angemietet wird und sich nicht in dessen Eigentum befindet