Legt der Steurberater Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein, bleibt eine etwaige Steuernachzahlung, die sich aus dem angefochtenen Bescheid ergibt, zunächst weiterhin fällig. Sie müssen die angeforderten Steuern daher vorerst zahlen. Wer dagegen die Steuernachzahlung während des Einspruchsverfahrens „einfrieren“ lassen will, kann einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.