Außerordentliche Einkünfte wie Entschädigungen unterliegen einem ermäßigten Einkommensteuersatz. Während das Finanzamt die regelmäßigen Einkünfte weiterhin mit dem regulären Steuersatz besteuert, ermittelt es für den Entschädigungsbetrag einen separaten (niedrigeren) Steuersatz nach der sogenannten Fünftelungsregelung.