Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft) müssen ihren Gewinnanteil selbst dann versteuern, wenn er ihnen noch nicht ausgezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall, in dem ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschieden war.