Steuerberater Bonn
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Verluste bei der Abwärtsverschmelzung nach Mantelkauf

Die sogenannte Mantelkaufregelung soll Missbrauchsfälle verhindern, in denen jemand einen mit Verlustvorträgen ausgestatteten „GmbH-Mantel“ erwirbt und diesen mit dem eigenen Geschäft ausfüllt, um den Verlust mit seinen Gewinnen verrechnen zu können.

Fiktive Quellensteuer: Auszahlungstermin abwarten

Bei Länderanleihen mit einer fiktiven ausländischen Quellensteuer wird ein Pauschalbetrag zwischen 10 % und 20 % von der Steuerlast des Sparers abgezogen, den dieser überhaupt nicht zu bezahlen braucht: Die heimische Depotbank verrechnet die Auslandsabgabe nämlich sofort mit der Abgeltungsteuer und führt nur den verbleibenden Differenzbetrag an den deutschen Fiskus ab. Dies kann bei Anleihen aus einigen Ländern (z.B. Uruguay, Ecuador) dazu führen, dass die endgültige Steuerbelastung effektiv nur bei 5 % liegt und somit eine hohe Nettorendite verbleibt.

Steuerhinterziehung im Ausland: Strafe für Mithilfe in Deutschland möglich

In einem aktuellen Fall hat der BGH entschieden, dass der Lieferant einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung sich strafbar macht, wenn er an der Steuerhinterziehung des Abnehmers in einem anderen Mitgliedstaat der EU mitwirkt. Die Strafbarkeit ergibt sich dann aus den steuerstrafrechtlichen Vorschriften nach deutschem Recht.

Personengesellschaft: Besteuerung nicht ausgezahlter Gewinne

Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft) müssen ihren Gewinnanteil selbst dann versteuern, wenn er ihnen noch nicht ausgezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall, in dem ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschieden war.

Steuerberater in Bonn für Einkommensteuer: Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind in gleichmäßigen Raten zu zahlen

Als Unternehmer haben Sie vom Finanzamt sicher schon einmal einen Vorauszahlungsbescheid erhalten. Darin werden die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer grundsätzlich in vier gleich hohen Beträgen festgesetzt - und zwar jeweils zum 10.03., zum 10.06., zum 10.09. und zum 10.12. eines Jahres.