Steuerberater in Bonn: Vereinbarungen unter nahen Angehörigen - insbesondere zwischen Eltern und Kindern - werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind: Sie müssen klar, eindeutig und leicht nachprüfbar sein und dem entsprechen, was fremde Personen unter gleichen Umständen auch vereinbart hätten.