Der Steuerberater hat bei Kapitalvermögen eine Vielzahl von Sonderregelungen zu beachten. Auslandsdividenden z.B. unterliegen in voller Höhe der Abgeltungsteuer, sofern der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist. Viele Staaten behalten bereits an der Quelle eine Steuer ein, die sich nicht mit einem Freistellungsauftrag vermeiden lässt.